Frankfurt/Main - Experten des Bundestags halten einen partiellen Schuldenerlass der EZB für hochverschuldete Euro-Staaten, wie er vor allem in Südeuropa diskutiert wird, für problematisch. Ein Gutachten des Bundestags, das nur für den internen Gebrauch vorgesehen ist, kommt zu dem Schluss, dass ein Schuldenschnitt gegen EU-Recht verstoßen würde.

"Ein Schuldenerlass durch die EZB betreffend die von ihr erworbenen Staatsanleihen der Mitgliedstaaten erscheint mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Art. 123 Abs.1 AEUV unvereinbar", heißt es in dem Papier, über das die "Welt" (Montagausgabe) berichtet. Die Notenbank dürfe zwar aus geldpolitischen Erwägungen die Schuldenpapiere kaufen, die Schuldenerleichterung verstoße aber gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. Erfolgt später ein Schuldenschnitt auf diese Anleihen, so entspräche dieser Forderungsverzicht einer "Umwidmung" des ursprünglich geldpolitisch motivierten Ankaufgrundes, wenn der Erwerb nachträglich dazu eingesetzt wird, die Schuldentragfähigkeit eines Staates zu stabilisieren oder ihn vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, schreiben die Verfasser.

Und schließen: "Danach erscheint ein einvernehmlicher Verzicht der EZB auf die Forderungen, die sie mit dem Ankauf von Staatsanleihen erworben hat, aus hiesiger Sicht zunächst als Verstoß gegen ihre primärrechtlichen Zuständigkeiten." Problematisch sei auch, dass die Bank auf Geld verzichten würde, dass ihr und ihren Anteilseignern zusteht. "Gegen die Vereinbarkeit eines freiwilligen Forderungsverzichts mit dem Unionsrecht spricht zudem, dass die EZB mit dem Sekundärmarktkauf Ansprüche gegen den emittierenden Staat erwirbt und durch Zinsansprüche Gewinn erzielen kann", heißt es in dem Papier. Wenn die Bank auf die Rückzahlung und die Zinsen verzichte, ohne dass andere Gläubiger sich am Schuldenschnitt beteiligen, widerspreche das der Verpflichtung, Geschäfte nach Marktgepflogenheiten abzuwickeln.Das Fazit der Bundestagsexperten: "Erwirbt die EZB zunächst Staatsanleihen zum Zweck der Wiederherstellung der geldpolitischen Funktionsfähigkeit der Währungszone und erfolgt später ein Schuldenschnitt auf erworbene Anleihen, so wäre im Ergebnis ein solcher Forderungsverzicht durch die EZB unvereinbar mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Art. 123 Abs.1 AEUV."

Foto: EZB (über dts Nachrichtenagentur)

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