Berlin - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat für die Reform des Artikels 3 des Grundgesetzes jetzt vorgeschlagen, den dortigen Begriff "Rasse" durch die Formulierung zu ersetzen, dass niemand "aus rassistischen Gründen" benachteiligt werden dürfe. "Das schützt vor rassistischer Diskriminierung und sorgt dafür, dass das Grundgesetz nicht mehr als Beweis für die angebliche Existenz von Rassen missbraucht werden kann", sagte Lambrecht der "Saarbrücker Zeitung".

Die Formel entspricht dem Vorschlag, den auch das Land Hamburg in die Debatte eingebracht hatte. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten mit der jetzigen Fassung, dass niemand "wegen seiner Rasse" benachteiligt werden dürfe, das klare Signal "Nie wieder Rassismus" setzen wollen. "Das ist unsere Verpflichtung", so Lambrecht. Die Ministerin forderte auch weitere noch ausstehende Reformen aus dem Koalitionsvertrag ein.

Sie nannte unter anderem eine Neuregelung für faire Verbraucherverträge, den besseren Schutz von Whistleblowern, das Gesetz zur Unternehmenssanktionen und ein wirksames Lobbyregister. "Ich werde alles daran setzen, dass von den rechtspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag so wenig wie irgend möglich unerledigt bleibt", sagte Lambrecht, die im Herbst nicht wieder für den Bundestag kandidiert.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: