Berlin - Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf den Weg.

Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Künftig soll es in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes heißen: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Lambrecht sagte, dass der Schutz der Kinderrechte ein "Leitbild für unsere Gesellschaft" sein müsse.

"Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt." Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie seien besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. "Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden."

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte unterdessen zu dem Entwurf, dass es wichtig sei, dass man die Rechte der Kinder überall sichtbarer mache. "Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben." Jetzt seien Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses "historische Vorhaben" weiter voranzubringen, so Giffey.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (über dts Nachrichtenagentur)

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