Berlin - Anbieter und Kunden von Lebensversicherungen müssen ab 2022 mit anderen Angeboten beim Garantiezins rechnen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant eine Verordnung zur Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent ab dem 1. Januar 2022, wie es aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), an die Bundestagsfraktionen von Union und SPD hervorgeht, über das die "Rheinische Post" berichtet.

"Mittelbar werden dadurch die Garantien begrenzt, die Lebensversicherer im Neugeschäft anbieten. In der Öffentlichkeit wird der Höchstrechnungszins gleichwohl als ,Garantiezins` wahrgenommen, weswegen eine Anpassung auf breites Interesse stößt", so Ryglewski. Verbände wie die Deutsche Aktuarvereinigung, die die Interessen der Versicherungsmathematiker vertritt, hatten auf eine Anpassung gepocht. "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstützt den Vorschlag", heißt es in dem Brief.

Zuletzt war der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt worden. "Angesichts des Zinsrückgangs der letzten Jahre sollte der Höchstrechnungszins aktualisiert werden", begründet Ryglewski den Schritt. In einem Entwurf der Verordnung heißt es: "Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll wegen der gesunkenen Renditen risikoarmer Anlagen von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Das gilt entsprechend für Pensionsfonds."

Das Finanzministerium will nun am 25. März den Verordnungsentwurf an die anderen Ministerien verschicken, kurz darauf sollen die Länder und weitere Verbände angehört werden. Anfang Mai will Scholz bereits einen Haken an das Verfahren machen.

Foto: Finanzministerium (über dts Nachrichtenagentur)

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