Berlin - Ein Schlupfloch für Betrügereien bei den staatlichen Corona-Hilfen für Unternehmen ist offenbar auch durch das Zutun des Bundesfinanzministeriums entstanden. Die Bundesregierung hatte bei der Antragstellung auf die Einbindung von "prüfenden Dritten" wie Steuerberatern und Rechtsanwälten besonderen Wert gelegt.

"In solchen Fällen ist eine Übermittlung der Bankverbindung aus BMF-Sicht entbehrlich, weil die Finanzverwaltung auf die von den Berufsträgern in Bezug auf seine Mandanten gemachten personenbezogenen Angaben (inklusive der IBAN) vertrauen kann", heißt es in einem Vermerk der Regierung zu den Corona-Hilfen, über den die "Rheinische Post" berichtet. Nach Informationen der Zeitung hatte das Bundeswirtschaftsministerium intern darauf gedrungen, dass die Finanzämter alle digital verfügbaren Daten der Antragsteller überprüfen. Das hatte das Finanzministerium jedoch als unnötig zurückgewiesen. Das Wirtschaftsministerium hatte die Abschlagszahlungen für Corona-Hilfen an Unternehmen Ende vergangener Woche vorübergehend gestoppt, weil mehrere Betrugsfälle aufgetaucht sind.

Diese Fälle waren offenbar nur möglich, weil "prüfende Dritte" mit falschen Identitäten für echte Unternehmen Hilfsanträge stellen konnten. Hätte die Finanzverwaltung die Anträge mit den Daten zu den antragstellenden Unternehmen abgleichen können, die bei den Finanzämtern digital hinterlegt sind, hätte der Betrug möglicherweise verhindert werden können.

Foto: Finanzamt (über dts Nachrichtenagentur)

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