Berlin - Die Organisationen Lobbycontrol, Abgeordnetenwatch und Transparency haben die Nachmeldung der Nebeneinkünfte der Grünen-Chefin Annelena Baerbock kritisiert. Der Fall verdeutliche, dass die Anzeigepflicht noch immer nicht genügend in der alltäglichen Praxis der Abgeordneten verankert sei, sagte Timo Lange von Lobbycontrol dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).

"Sie müssen von den Abgeordneten deutlich ernster genommen werden und ihre Büros müssen sie dabei unterstützen." Es könne doch nicht so schwer sein, "einmal im Quartal in die Kontoauszüge zu schauen und zu prüfen, ob etwas dem Bundestag gemeldet werden muss". Die Regelverletzung müsse Konsequenzen nach sich ziehen, etwa eine Ermahnung durch die Bundestagsverwaltung. Die Plattform Abgeordnetenwatch wiederum kritisiert, dass Abgeordnete bisher keine spürbaren Strafen zu befürchten haben.

Zwar seien Baerbocks Nebeneinkünfte nicht vergleichbar mit Lobbyjobs von Abgeordneten, teilte eine Sprecherin dem "Handelsblatt" mit. Mit diesen habe die Grünen-Chefin allerdings gemein, gegen Transparenzvorschriften verstoßen zu haben. "Die Konsequenz aus den jetzt bekannt gewordenen Pflichtverstößen müssen abschreckende Sanktionen sein", heißt es. Vor allem müsse die Prüfung der Nebentätigkeiten durch eine unabhängige Kontrollkommission erfolgen.

"Der Bundestagspräsident, der bislang zuständig ist, kann dies als oberster Interessenvertreter der Abgeordneten nicht sicherstellen." Auch die Sanktionen seien zu lasch. Verstöße würden meist nur mit internen Ermahnungen bestraft. "Dies hat keine abschreckende Wirkung", hieß es.

Wiederholte Verstöße müssten deswegen öffentlich gemacht werden. Wolfgang Jäckle, Politikexperte von Transparency Deutschland, sagte dem "Handelsblatt", es sei nicht das erste Mal, dass Abgeordnete versäumt hätten, Einkünfte aus Nebentätigkeiten fristgerecht offenzulegen. "Daraus wurden bisher jedoch kaum Konsequenzen gezogen", sagte er. Daher fordere die Organisation, dass die Einhaltung der Verhaltensregeln des Bundestags künftig durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht werden sollte.

Foto: Annalena Baerbock (über dts Nachrichtenagentur)

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