Berlin - Die Regierungsfraktionen verlängern angesichts der Coronakrise die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.
Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung jetzt frühestens am 31. Oktober 2021 abgeben. Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreift, muss die Erklärung für 2020 eigentlich erst am 31. Mai 2022 einreichen, also ebenfalls drei Monate später als normal. Aufgrund der Verlängerung der Erklärungsfrist wird auch die - regulär fünfzehnmonatige - zinsfreie Karenzzeit um drei Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung gilt gleichermaßen für Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.
"Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig weiterhin in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen", heißt es zur Begründung in dem Antrag. Aber auch Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater für ihre Steuererklärung heranziehen, seien "durch die Corona-Pandemie belastet". Daher sollen die bereits in diesem Februar getroffenen Ausnahmeregelungen für 2019 auf das Jahr 2020 erstreckt werden, "nun allerdings mit drei statt sechs Monaten Verlängerung der Erklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit", heißt es in dem Antrag. Ausgenommen von der Regelung sind Forst- und Landwirte.
Foto: Einkommensteuer (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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