Berlin - Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, dafür ausgesprochen, die liegengebliebenen Gesetzesvorhaben abzuschließen. "Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Internet muss endlich verabschiedet werden", sagte er der "Welt am Sonntag".

Dieses würde für Polizei und Staatsanwaltschaften weitere Möglichkeiten eröffnen, an die Identitäten derjenigen heranzukommen, die strafbare Inhalte im Netz verbreiten. Klein forderte außerdem, einen neuen Straftatbestand, die "verhetzende Beleidigung", einzuführen. "Bislang ist es so, dass etwa Briefe an den Zentralrat der Juden, in denen der Nationalsozialismus verherrlicht wird, nicht bestraft werden können, weil es zur Volksverhetzung am Tatbestandsmerkmal der Verbreitung fehlt. Diese Strafbarkeitslücke muss geschlossen werden." Klein sprach sich außerdem dafür aus, die Ausbildung von Ärzten und Juristen um historische Pflichtkurse zu erweitern. "Die Verbrechen der Ärzte im Nationalsozialismus sollten in der Approbationsordnung als Pflichtstoff für Medizinstudenten verankert werden. Ein Drittel der Medizinstudenten kennt Umfragen zufolge den Namen Mengele nicht." Auch im Studium der Rechtswissenschaften müssten "Kenntnisse über das Justizunrecht im Nationalsozialismus als verbindlicher Prüfungsgegenstand verankert werden". Überhaupt sieht der Antisemitismusbeauftragte in der Justiz noch viel Handlungsbedarf. "Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften, wie sie von einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden, sollte es bundesweit geben", sagte Klein der "Welt am Sonntag".

Foto: Computer-Nutzer (über dts Nachrichtenagentur)

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