Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das bereits bis 31. März verlängerte Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhöhen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) mit.

Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in die Beratungen zur Stärkung der Impfprävention am Dienstag im Bundestag einbringen. Dieser sieht unter anderem vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden sollen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, beträgt der Satz 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.

Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten. "Kurzarbeit ist unsere starke Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Wir haben mit der Kurzarbeit millionenfach Arbeitsplätze in der Coronakrise gesichert", sagte Heil der "Rheinischen Post" zu den Plänen. "Auch in der vierten Welle stehen wir den Betrieben und Beschäftigten weiter zur Seite und verlängern deswegen auch die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das gibt den Beschäftigten, die schon lange in Kurzarbeit sind, soziale Sicherheit und den Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Winter zu halten, um im Frühjahr durchstarten zu können."

Die Verlängerung der Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen beim Kurzarbeitergeld führt den Ministeriumsangaben zufolge zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von schätzungsweise rund 150 Millionen Euro im Jahr 2022.

Foto: Schutzhelme (über dts Nachrichtenagentur)

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