Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt, um die Häufigkeit und Dauer solcher Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen. "Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig", heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagausgaben berichten.
Bis zu dieser Gesamtdauer soll die Befristung künftig nur noch einmal statt dreimal verlängert werden können, wird dort weiter ausgeführt. "Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristen", lautet ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs aus dem Arbeitsministerium. "Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten", sagte Heil dem RND. Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen, führte er aus. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte Heil. "Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, Befristungen deutlich zurückzudrängen. Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um." Der Arbeitsminister betonte: "Sachgrundlose Befristungen sollen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht waren." Befristungen mit Sachgrund - zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen - sollten nicht mehr endlos gelten, setzte er hinzu. "Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor", sagte Heil. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen laut dem Gesetzentwurf befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden. Wenn Beschäftigte als Leiharbeiter im Unternehmen tätig waren, sollen nach den Plänen Heils bei ihnen diese Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen würden sowohl für den öffentlichen Dienst, als auch für die Privatwirtschaft gelten, so der Bundesarbeitsminister. Das Gesetz soll nach den Plänen aus Heils Ministerium zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Foto: Schutzhelme (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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