Berlin - Das Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) will das kommunale Vorkaufsrecht stärken. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, über den "Business Insider" berichtet.

Es erlaubt Gemeinden, in bestimmten Gegenden mit angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt, sogenannten Milieuschutzgebieten, anstelle von privaten Investoren Häuser zu kaufen. In der Vergangenheit hatten etwa Berlin und München das Vorkaufsrecht genutzt, wenn sie vermuteten, dass andere Käufer die Preise mit Luxussanierungen hochtreiben wollten. Befürworter des Vorkaufsrechts führen an, dass Kommunen so steigenden Mieten oder Bodenspekulation eindämmen können. Geywitz` Ministerium reagiert mit dem Gesetzesentwurf auf ein Gerichtsurteil aus dem November 2021, das damals mitten in die Koalitionsverhandlungen geplatzt war.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die bis dahin praktizierte Vorkaufsregelung nur noch in engem Rahmen anwendbar ist, etwa wenn ein Haus verwahrloste oder leer stand. Der nun vorliegende Referentenentwurf sieht wieder umfassendere Vorkaufsrechte vor. Will ein privater Käufer es abwenden, soll er sich dazu verpflichten, bis zu 20 Jahre lang die Milieuschutzsatzung anzuerkennen. Dabei muss er etwa zusagen, keine Luxussanierung vorzunehmen.

Doch mit dem Vorschlag sorgt Geywitz für Ärger in der Koalition, besonders von der FDP gibt es Kritik. Sandra Weeser (FDP), Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, wirft dem Ministerium vor, unsauber zu arbeiten: "Im Interesse der Kommunen und Bürger muss dabei Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Ein Werkzeug muss aus solidem Material bestehen, sonst wird die Nutzung gefährlich", sagte sie Business Insider. Weiter sagte Weeser: "Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, gemeinsam zu prüfen, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt."

Eine solche gemeinsame Prüfung habe aber nicht stattgefunden, sagte sie. Eine vorgelegte Studie einer Behörde des Bauministeriums, mit dem der neue Vorschlag begründet werde, gehe zudem nicht auf die Urteilsbegründung ein. Weeser kritisiert, das Dokument liefere auch keine wissenschaftlich begründeten Erkenntnisse, ob die frühere Anwendung des Vorkaufsrechts überhaupt Verdrängung in angespannten Wohnungsmärkten verhindert hat.

Foto: Licht in Wohnungen (über dts Nachrichtenagentur)

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