Berlin - In der deutschen Gasreserve ist offenbar eine Umlage vorgesehen, die zusätzliche Kosten notfalls auf Verbraucher umwälzt. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Deutschland hatte am Montag Pläne für Mindestfüllstände seiner nationalen Gasspeicher bekannt gegeben. Zum 1. Oktober ist ein Mindestfüllstand von 80 Prozent vorgesehen. Am 1. Dezember müssen die Speicher zu 90 Prozent gefüllt sein, am 1. Februar noch zu 40 Prozent. Für die Erfüllung dieser Vorgaben "können auch Vorräte berücksichtigt werden, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befinden", heißt es im aktuellen Gesetzentwurf.

Zumindest dann, wenn die im Ausland gesicherte Kapazität ausschließlich dem deutschen Markt zur Verfügung stehe. Die Befüllung der deutschen Speicher soll größtenteils wie bisher privatwirtschaftlich durch die Versorger erfolgen. Zusätzlich könne es im Frühjahr Ausschreibungen für einen Teil der Speicherkapazitäten geben, heißt es in dem Papier. Organisiert werden diese durch eine gemeinsame Tochterfirma der Speicherbetreiber, den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen.

In den Monaten danach werde dann überwacht, ob die Versorger die von ihnen gebuchten Kapazitäten auch befüllten. Tun sie das nicht, verlieren sie die Kapazität in letzter Konsequenz wieder, und sie wird von einem anderen Versorger oder notfalls vom Marktgebietsverantwortlichen befüllt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Marktgebietsverantwortlichen dabei keine Kosten entstehen, da der Gaspreis in den Monaten, in denen die Speicher befüllt werden, meist niedriger sind, als in den Monaten, wo das Gas wieder entnommen wird. Sollten dem Marktgebietsverantwortlichen aber doch einmal Kosten entstehen, müssten diese auf die Verbraucher umgelegt werden.

In einer Beispielrechnung in dem Gesetzentwurf ist von denkbaren Kosten in Höhe von einigen Milliarden Euro die Rede.

Foto: Gas-Straßenkappe (über dts Nachrichtenagentur)

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