Berlin - Betriebsärzte müssen Ende der Woche ihre Bestellungen für Corona-Impfstoffe abgeben, wenn sie sich gleich nach Öffnung der Kampagne im Juni daran beteiligen wollen. Das sähen die Pläne des Gesundheitsministeriums und des Arbeitgeberverbands BDA vor, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf die neue Impfverordnung.

Demnach können die Werksärzte vom 7. Juni an die Belegschaft ihres jeweiligen Unternehmens impfen. Aus einer Handreichung des BDA geht hervor, dass dafür zunächst nur das Mittel des Herstellers Biontech/Pfizer zur Verfügung steht. Auch die Menge ist auf 804 Dosen je Arzt in der ersten Impfwoche begrenzt. Die Bestellungen dazu müssen in den Apotheken bis Freitag, 21. Mai, zwölf Uhr eingegangen sein.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellt sich auf eine sinkende Impfbereitschaft ein und will deshalb möglichst viele Personen am Arbeitsplatz zu einer Immunisierung gegen Covid-19 bewegen. "Wir kommen bald in eine Phase, in der wir diejenigen überzeugen müssen, denen der Weg zum Arzt oder ins Impfzentrum zu weit ist. Deswegen binden wir die Betriebsärzten vom 7. Juni an ein", sagte Spahn der FAZ. Die neue Impfverordnung ist am Mittwoch in die Ressortabstimmung der anderen Ministerien gegangen. Am Donnerstag soll das Verfahren abgeschlossen sein, damit die Verordnung am 7. Juni in Kraft treten kann.

An diesem Tag soll gemäß der neuen Regelung auch die Impfpriorisierung in Arztpraxen und Impfzentren entfallen. Neben den Betriebsärzten dürfen dann auch Privatärzte gegen Corona impfen. Neu ist in der veränderten Impfverordnung auch, dass der Bund im laufenden Jahr alle aufgrund der Impfverordnung entstehenden Ausgaben ersetzt: zum einen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, zum anderen den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Der Entwurf beziffert die Zusatzbelastungen für den Bundesetat auf 1,4 Milliarden Euro.

Foto: Impfampulle von Moderna (über dts Nachrichtenagentur)

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