Berlin - Der Bundesregierung mangelt es beim geplanten Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen an Daten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.

"Hinsichtlich der Anzahl der Umwandlungen, d.h. der Zahl der Wohnungen, für die Wohnungsgrundbücher neu angelegt wurden, bei gleichzeitiger Schließung des Grundbuchblattes für das Grundstück (...) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich für Berlin Auswertungen vor", teilte die Bundesregierung mit. Jüngsten Daten zufolge wurden 2018 in der Hauptstadt 12.836 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, 2017 lag der Wert bei 16.548 Wohnungen, 2016 bei 13.225 Wohnungen. Vor 2014 lag die Zahl konstant unter 10.000 Wohnungen. In Hamburg seien zudem zwischen 2015 und 2019 14.777 Wohnungen umgewandelt worden, allerdings ist dabei der Neubau nicht mitberücksichtigt. Ansonsten verfügt die Bundesregierung nach eigenen Angaben weder in der Frage, wie viele Mietwohnungen von Investoren umgewandelt worden noch wie viele Wohnungen an Einzelinvestoren veräußert wurden, über Daten. Auch gebe es keine Studien oder Statistiken, die ein häufiges Umwandeln belegen würden. "Eine Abfrage bei Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat ergeben, dass Umwandlungen insbesondere in Stadtstaaten und wirtschaftsstarken Städten zu Problemen führen", teilte die Bundesregierung hierzu lediglich mit. Daniel Föst, baupolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, kritisierte die mangelnde Datenbasis: "Keine einzige Behauptung, weshalb das Umwandlungsverbot nötig ist, kann die Bundesregierung mit Zahlen hinterlegen", sagte Föst den Funke-Zeitungen. "Politik nach Bauchgefühl geht meistens schief." Er forderte, dass das Umwandlungsverbot aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und stattdessen ein größerer Schwerpunkt auf die Baulandmobilisierung gelegt wird. Das Bundeskabinett hat dem Umwandlungsverbot im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes bereits zugestimmt. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt sollen Mietwohnungen dann nur noch mit Erlaubnis der örtlichen Behörden in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Am Donnerstag befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem geplanten Gesetz.

Foto: Mietwohnungen (über dts Nachrichtenagentur)

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