Bonn - Das Bundeskartellamt hat die Voraussetzungen für eine schärfere Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens Google geschaffen. Die Behörde habe eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" von Google festgestellt, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch mit.

Das sei ein "ganz wesentlicher Schritt", denn auf dieser Grundlage könne das Kartellamt jetzt "konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen". Hintergrund ist eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Die Behörde kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Bei der Alphabet-Entscheidung handelt es sich um den ersten förmlichen Beschluss auf der Basis dieser Vorschrift. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Bundesbehörde.

Foto: Google-Nutzer am Computer (über dts Nachrichtenagentur)

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