Berlin - Die Bundesländer haben ein Veto gegen die geplanten großzügigeren Abschreibungsregeln für digitale Wirtschaftsgüter eingelegt. Dies geht aus Schreiben der Bundesländer an das Bundesfinanzministerium hervor, über die das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) berichtet.

Demnach haben Niedersachsen, Hessen und Bremen aus rechtlichen Bedenken vorerst Einspruch gegen die Reform eingelegt. Die geplante Reform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, bei so genannten "digitalen Wirtschaftsgütern" künftig eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr anzunehmen. Damit können die Kosten von Computerhardware wie Druckern, Scannern und Bildschirmen oder neuer Software im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Auf diesem Weg will Scholz Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer im Homeoffice entlasten.

Das Entlastungsvolumen beträgt jährlich rund 2,3 Milliarden, und insgesamt 11,6 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium will die neuen Regeln "untergesetzlich" mittels eines Schreibens regeln, das am 15. Februar an die Länder ging. Die Länder sind jedoch der Auffassung, eine solche Reform müsse gesetzlich geregelt werden, um rechtlich nicht anfechtbar zu sein. So heißt es in dem hessischen Schreiben, dass sich das Land "weiterhin für eine gesetzliche Umsetzung ausspricht".

Zudem betrage die tatsächliche Nutzungsdauer eines digitalen Wirtschaftsguts laut Experten vielfach länger als ein Jahr. Der Entwurf des BMF-Schreibens stehe daher "in einigen Punkten mit den bisher gelebten Grundsätzen der Ermittlung und Festlegung von Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern nicht in Einklang", heißt es in dem Schreiben.

Foto: Steuerbescheid (über dts Nachrichtenagentur)

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