Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer drohenden Gasmangellage beschlossen. Mit dem sogenannten "Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz" soll eine bis zum 31. März 2024 befristete "Gasersatz-Reserve" eingerichtet werden, wie es aus dem Wirtschaftsministerium hieß.
Demnach sollen Kohle- oder Ölkraftwerke in bestehenden Reserven ertüchtigt werden. "Sie sollen kurzfristig und auf Abruf in den Markt zurückkehren können", so das Ministerium. In der Reservehaltung sollen die Kraftwerke betriebsbereit, aber nicht am Strommarkt aktiv sein, sodass keine zusätzlichen CO2-Emissionen entstehen, so die Hoffnung. Daneben will die Bundesregierung im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in der Lage sein, die Stromerzeugung von Gaskraftwerken schnell zu reduzieren.
Hierfür soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Krisenfall den Einsatz von Gaskraftwerken sehr schnell und für die Dauer von maximal sechs Monaten verringern zu können. Die Verordnungsermächtigung berücksichtigt demnach, dass einige Kraftwerke nicht nur Strom, sondern auch Wärme bereitstellen. Gas-KWK-Anlagen sollen im Krisenfall nur noch dann Strom erzeugen, wenn es keine Alternative für die Wärmeerzeugung gibt. Neben diesen Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf weitere Regelungen vor, die zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung beitragen sollen.
Unter anderem erhalten Netzbetreiber befristet mehr Flexibilität bei der Wahl des hochzufahrenden Kraftwerks.
Foto: Tagebau Hambach (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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