Berlin - Der Bundestag hat das umstrittene sogenannte Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Der Entwurf wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Nach der Regelung soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der "gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden". Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll der Vorlage zufolge die Steueridentifikationsnummer als "einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal" eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, "aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt". Für die Transparenz soll ein "Datencockpit" aufgebaut werden, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
Die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes, argumentiert die Bundesregierung. In der Interaktion mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte im Vorfeld Bedenken an der Rechtsmäßigkeit des Vorhabens angemeldet.
"Ein wesentliches Element des Registermodernisierungsgesetzes ist die Nutzung der Steuer-ID als einheitliches bereichsübergreifendes Personenkennzeichen. Das ist weder mit dem Datenschutzrecht, noch mit unserer Verfassung vereinbar", sagte Ulrich Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Kelber hatte gewarnt, dass die geplanten Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten würden und dazu aufgerufen, an eine Weiterentwicklung des Datencockpits, mit dem Bürger den Zugriff auf ihre Daten nachvollziehen sollen, zu denken. Sollte es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf geben, sei er sich sicher, dass "dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet".
Foto: Personalausweis (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: