Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht erhöht den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Wohnung und Monat. Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.

Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 20. Juli in Kraft. ARD, ZDF und Deutschlandradio waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, nachdem Sachsen-Anhalt die Abstimmung, bei der es faktisch um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ging, Ende letzten Jahres abgesagt hatte. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass es im Landesparlament keine Mehrheit geben wird. Notwendig wäre aber ein positives Votum für den neuen Staatsvertrag in allen Bundesländern gewesen.

Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung (über dts Nachrichtenagentur)

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