Berlin - Die CDU-Mittelstandsunion befürchtet durch die immer häufigeren Negativzinsen auf Giro- und Sparkonten eine gesellschaftliche Spaltung. "Die anhaltend ungesunde Zinssituation hat das Potenzial, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben", sagte der Vorsitzende Carsten Linnemann der "Welt".

Zusammen mit derzeit steigenden Inflationsraten entstehe eine gefährliche Mischung. "Der Sparer wäre gelackmeiert. Daran kann niemand ein Interesse haben." Laut dem Vergleichsportal Verivox berechnen aktuell 349 Banken Negativzinsen von Privatkunden - fast doppelt so viele wie noch Ende 2020.

Gleichzeitig stieg die Inflationsrate in den vergangenen Monaten auf mehr als zwei Prozent, wodurch die Ersparnisse an Kaufkraft verlieren. Linnemann reagierte auf den Vorstoß des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der in einem bislang noch unveröffentlichten Gutachten für die Sparda-Banken die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als verfassungswidrig einstuft. Diese Geldpolitik bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Privateigentum. "Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden", heißt es in dem Gutachten, über das die "Welt" berichtet.

Es soll am Montag in Berlin vorgestellt werden. Uneingeschränkte Zustimmung erhielt Kirchhof von der AfD. "Kirchhof ist absolut zuzustimmen", sagte Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, der Zeitung. "Aus meiner Sicht soll hier ein Verfassungsverstoß, nämlich die direkte und indirekte Staatsfinanzierung mittels des nächsten Bruchs, nämlich dem der Negativzinsen verdeckt werden", sagte er. Letztlich handele es sich um eine Art der Zwangsabgabe, durch die Unternehmen und Kunden "bestraft und enteignet" würden.

Widerspruch kam dagegen von den Grünen. Die Finanzpolitikerin Lisa Paus wies die Vorstellung zurück, dass es ein Grundrecht auf Zinsen gibt. Das habe das Bundesverfassungsgericht wiederholt deutlich gemacht. "Artikel 14 kann grundsätzlich nicht gegen eine staatliche Geldpolitik mobilisiert werden, die Inflation oder Negativzinsen - bewusst oder unbewusst - in Kauf nimmt", sagte Paus der "Welt".

Der Artikel enthalte weder ein Grundrecht auf Preisstabilität noch eine staatliche Wertgarantie des Geldes. Auch den Linken-Finanzpolitiker Fabio De Masi überzeugen die rechtlichen Argumente Kirchhofs nicht. "Auch wer ein Schließfach bei der Bank mietet, zahlt eine Gebühr. Und wer seine Aktien nicht genug streut, kann auch Verluste erleiden", sagte er der Zeitung.

Foto: Banken-Hochhäuser (über dts Nachrichtenagentur)

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