Braunschweig - Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in diesem Jahr bisher in 84 Fällen gegen Fluggesellschaften Bußgelder verhängt, die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückbezahlt haben. Das schreibt das "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 51 Bescheide. Keine Angaben machte die Behörde zur Höhe der Bußgelder und zu den betroffenen Airlines. Angesichts Tausender gestrichener Flüge und geplatzter Reisen infolge der Coronakrise registrierte das LBA zudem eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Airlines. Allein in diesem Jahr fallen in die Zuständigkeit der Behörde 649 Beschwerden wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung.

Von diesen Beschwerden betreffen nach Angaben der Sprecherin 462 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) registrierte im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg der Beschwerden um rund 27 Prozent. Über 70 Prozent der Schlichtungsanträge stünden immer noch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und der fälligen Rückerstattung der Ticketkosten bei annullierten Flügen, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem "Handelsblatt". "Hatten die Verbraucher anfangs noch viel Verständnis, dass die Rückerstattung länger als die gesetzliche Frist von sieben Tagen dauerte, wich zunehmend ihr Verständnis großem Unmut."

Ab dem zweiten Quartal 2021 geht die Zahl der Schlichtungsanträge laut Klewe im Vergleich zum Vorjahr allmählich zurück. In den Monaten April und Mai habe sich das Fallaufkommen nahezu halbiert, und auch im Juni erwarte er ein Fallrückgang. Klewe wertet dies als "belastbares Zeichen, dass die Airlines das Problem der Rückzahlungen bald vollständig gelöst haben und die Verbraucher ihr Geld endlich zurückbekommen werden".

Foto: Flugpassagiere während der Coronakrise (über dts Nachrichtenagentur)

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