Berlin - Vor der finalen Abstimmung zum Registermodernisierungsgesetz am Donnerstag im Bundestag meldet der Bundesdatenschutzbeauftragte Bedenken an der Rechtsmäßigkeit des Vorhabens an. "Ein wesentliches Element des Registermodernisierungsgesetzes ist die Nutzung der Steuer-ID als einheitliches bereichsübergreifendes Personenkennzeichen. Das ist weder mit dem Datenschutzrecht, noch mit unserer Verfassung vereinbar", sagte Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Die Steuer-ID soll als sogenannte "Bürgernummer" für unterschiedliche Register gelten. Kelber warnte jedoch, dass die geplanten Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten würden. Er rief dazu auf, an eine Weiterentwicklung des Datencockpits, mit dem Bürger den Zugriff auf ihre Daten nachvollziehen sollen, zu denken. Sollte es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf geben, sei er sich sicher, dass "dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet". Diese Befürchtung teilt auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz. "Durch ihr Vorgehen riskiert die Bundesregierung, dass auch das nächste IT-Großprojekt, die Registermodernisierung, in einigen Jahren vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird", sagte von Notz den Funke-Zeitungen. Dies hätte eine "verheerende" Wirkung für die digitale Verwaltung in Deutschland. Der Digitalpolitiker hält es für "absolut unverständlich", dass die Bundesregierung die "verfassungsrechtlichen Bedenken einmal mehr in den Wind schlägt". Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach vor dem Vorgang gewarnt. Als "schwer nachvollziehbar" weist dagegen Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), die Bedenken zurück. "Wenn wir mehr Service nach dem Grundsatz `Once Only` bieten und gleichzeitig die Prozesse und die Bearbeitungszeiten beschleunigen wollen brauchen wir die Registermodernisierung. Dazu gehört auch eine klare ID-Strategie", sagte Landsberg den Funke-Zeitungen. Der DStGB unterstütze daher den geplanten Gesetzesentwurf. Das geplante Gesetz sei ein "wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Digitalisierung in Deutschland". Zugleich forderte Landsberg mehr Unterstützung von Bund und Ländern, um Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten in den Verwaltungen zu gewährleisten. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) weist Zweifel an der Datensicherheit und der Verfassungskonformität des Vorhabens zurück. "Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wird bereits heute durch rechtliche, technische und organisatorische Sicherungen verhindert", sagte eine Sprecherin den Funke-Zeitungen. Zudem sei bereits die dezentrale Registerführung ein "elementarer Schutz vor Datendiebstahl oder unzulässiger Datenübermittlung". Das Registermodernisierungsgesetz gilt als Grundstock für das Onlinezugangsgesetz (OZG). Bis Ende 2022 sollen 588 Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten werden.
Foto: Menschen mit Schutzmaske (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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