Hamburg - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht rechtliche Defizite bei der digitalen Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten. "Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelungen für die digitale Kontaktdatenerfassung auf den Weg gebracht", sagte Caspar der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe).

Zwar existierten zwingende Vorgaben über die schriftliche Abgabe der Kontaktdaten vor Ort in den Landesregelungen: "Die Möglichkeit, sich alternativ digitaler Lösungen zu bedienen, fehlt jedoch weitgehend." Die komplexen Fragen der digitalen Kontaktdatenverarbeitung bedürften dringend einer bundeseinheitlichen Regelung, so Caspar. "Wir brauchen rechtssichere Lösungen, aus denen sich Vorgaben ergeben, welche Daten zu erheben sind und mit welchen Systemen dies ermöglicht wird. Ein Chaos bei der Öffnung können wir uns nicht leisten", sagte er.

Foto: Hinweisschild an einer geschlossenen Bar (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: