Berlin - Zur Geburt ihres Kindes muss Deutschland Vätern wegen einer EU-Richtlinie womöglich zehn Tage bezahlten Urlaub einräumen. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitsrechtler Stefan Treichel von der Hochschule Emden/Leer in einem Gutachten für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Die "Welt am Sonntag" berichtet darüber. Demnach muss der Gesetzgeber aufgrund einer EU-Richtlinie "ein eigenständiges Recht auf Vaterschaftsurlaub in innerstaatliches Recht" umsetzen. Die Bundesregierung hatte bislang argumentiert, die Richtlinie mit dem deutschen Modell des Elterngelds bereits zu erfüllen. Dem Gutachten zufolge ist das aber nicht ausreichend. Das Elterngeld diene demnach vor allem dem Ziel, dass Väter und Mütter ihren Beruf ausüben können, weil sich der jeweils andere ums Kind kümmert. Der Vaterschaftsurlaub hingegen solle zu einer frühen Bindung zwischen Vätern und ihren Kindern und einer gleichmäßigen Aufteilung der Betreuung zwischen den Partnern beitragen. Hinzu komme, dass die Vereinbarkeitsrichtlinie explizit den Anlass der Geburt als Zeitfaktor nenne. Es sei "zweckmäßig, ein eigenständiges `Vaterschaftsurlaubsgesetz` einzuführen", heißt es in dem Gutachten. Das Gehalt müsste während des Vaterschaftsurlaubs grundsätzlich zu 100 Prozent weitergezahlt werden. "Das ist ein eindeutiger Handlungsauftrag", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Spätestens die nächste Bundesregierung muss das Thema abräumen. Wir brauchen die Vaterschaftsfreistellung zur Geburt."
Neben dem Elterngeld sei sie ein wichtiger Anreiz für Väter, sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Die Zustimmung der Deutschen zu einem entsprechenden Anspruch ist laut einer vom DGB beauftragten YouGov-Umfrage, über die die "Welt am Sonntag" berichtet, groß: Mehr als 60 Prozent fänden zehn bezahlte Vaterschaftstage rund um die Geburt gut oder sehr gut. Nur acht Prozent fänden dies schlecht oder sehr schlecht.
Foto: Vater, Mutter, Kind (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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