Wiesbaden - Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben im Jahr 2020 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 19,4 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 6,8 Milliarden Euro (+14,0 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 1,8 Milliarden Euro (+45,8 Prozent). Die im Vorjahresvergleich höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens um 22,5 Prozent auf 32,6 Milliarden Euro, zum anderen wurden im Jahr 2020 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 5,2 Milliarden Euro (+12,4 Prozent) und land- und forstwirtschaftliches Vermögen von 1,5 Milliarden Euro (+35,8 Prozent) festgesetzt. Das restliche übrige Vermögen erhöhte sich auf 35,7 Milliarden Euro (+17,5 Prozent).

Der Rückgang des übertragenen Betriebsvermögens auf 15,6 Milliarden Euro (-20,2 Prozent) führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 90,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 84,4 Milliarden Euro. Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent auf 50,2 Milliarden Euro, so die Statistiker. Hier wurden insbesondere 21,4 Milliarden Euro (+25,9 Prozent) Grundvermögen und 30,5 Milliarden Euro (+15,9 Prozent) übriges Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) übertragen.

Auch das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang im Jahr 2018 im zweiten Jahr in Folge. Im Jahr 2020 stieg es im Vorjahresvergleich um 32,8 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro. Durch Schenkungen wurden unterdessen Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 4,0 Prozent weniger als im Vorjahr.

Seit der Erbschaftssteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, sind Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig: Im Jahr 2020 wurden 11,7 Milliarden Euro Betriebsvermögen und damit 29,7 Prozent weniger als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte geschenkte Grundvermögen stieg auf 11,2 Milliarden Euro (+16,5 Prozent). Das übrige Vermögen betrug 10,4 Milliarden Euro (+19,8 Prozent).

Foto: Euromünzen (über dts Nachrichtenagentur)

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