Berlin - Ab 2021 werden nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums knapp 25 Millionen Steuerpflichtige vom Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise befreit. "Es wird geschätzt, dass rund 24,7 Millionen Steuerpflichtige ab dem Jahr 2021 ganz oder teilweise vom Soli entlastet werden", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe).

Etwa 90 Prozent derjenigen, die bisher Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer und Lohnsteuer gezahlt hätten, würden vollständig entlastet. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerpflichtigen entfalle der Zuschlag teilweise. Die Steuerzahler würden im ersten Jahr um rund 9,8 Milliarden Euro entlastet, bis 2024 steige die jährliche Entlastung auf rund zwölf Milliarden Euro, so die Sprecherin. Die Vorbereitungen für die Teil-Abschaffung des Solis seien mittlerweile abgeschlossen.

Bisher schon wird der Soli erst ab einer Einkommensfreigrenze erhoben. Diese Freigrenze wird ab 2021 deutlich auf 16.956 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 33.912 Euro (Eheleute) angehoben. Die Erhöhung der Freigrenzen werde bei der Aufstellung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 berücksichtigt, sodass Arbeitnehmer die Entlastung bereits im Januar auf dem Gehaltszettel sehen könnten, hieß es aus dem Finanzministerium.

Foto: Solidaritätszuschlag (über dts Nachrichtenagentur)

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