Brüssel - Der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion soll in der EU bald auch auf der Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Ein entsprechender Rechtsakt sei am Dienstag erlassen worden, teilte die EU-Kommission mit.

Dies soll demnach auch rückwirkend ab dem 1. Oktober möglich sein. Voraussetzung sei, dass der verwendete Test auf der gemeinsamen EU-Liste stehe und von qualifiziertem Personal durchgeführt worden sei, so die Brüsseler Behörde. Bisher war in der Regel ein PCR-Test für die Ausstellung des Genesenenzertifikats nötig. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gibt es aber keine konkrete Zeitvorgabe.

Foto: Corona-Test (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: