Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium wehrt sich gegen Berichte über die Entsorgung unnützer Masken. Entscheidungen über die Vernichtung von Warenbeständen habe die Bundesregierung nicht getroffen, teilte das Ministerium am Samstagnachmittag mit.

Insofern treffe die entsprechende Berichterstattung nicht zu, auch die Grundlage dieser Berichterstattung sei nicht bekannt. Der "Spiegel" hatte berichtet, dass Spahns Ministerium Anfang 2020 für schätzungsweise eine Milliarde Euro unbrauchbare Masken gekauft hatte. Weil sie offenbar regulär nicht verteilt werden durften, wollten Spahns Leute sie demnach in Sonderaktionen an Hartz-IV-Empfänger, Behinderte und Obdachlose abgeben. Inzwischen sehe der Plan vor, die Masken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz einzulagern und später zu vernichten, hatte das Magazin geschrieben.

Tatsächlich baue der Bund "als eine Lehre aus der Pandemie eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz auf", hieß es aus dem Haus von Jens Spahn (CDU). Vom Bund beschaffte Masken, wie die als solche zugelassenen Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken (CPI-Masken), "die zu Zwecken des Infektionsschutzes nachweislich voll einsatzfähig sind", würden auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts in diese Reserve überführt. Die Reserve müsse, wie es das öffentlich vorgestellte Konzept auch vorsehe, über die Zeit naturgemäß rollierend immer wieder ausgetauscht und aufgefüllt werden. Für die Nationale Reserve werde ein rechnerischer Jahresbedarf von rund 1,5 Milliarden partikelfiltrierenden Halbmasken sowie rund drei Milliarden OP-Masken allein für den Gesundheitssektor eingeplant.

Der CPI-Standard sei in der Anlage des bereits novellierten Infektionsschutzgesetzes abgebildet, der Schutzmasken für die Nationale Reserve Gesundheitsschutz bestimmt. Die Regelung sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. Das BMG habe bei seinen Beschaffungen in der damaligen Notlage strikt auf Qualität geachtet. Soweit das BMG bei seinen Testverfahren die Mangelhaftigkeit von Material festgestellt habe, habe es die Ware nicht abgenommen und nicht bezahlt.

"Dies ist der Grund für die zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn", schreibt das Ministerium. Bei der kostenlosen Verteilung bzw. Lieferung von Masken an Einrichtungen der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe "stand jederzeit der bestmögliche Schutz" der dort lebenden Bürger und der Beschäftigten im Vordergrund. Andere Erwägungen hätten seitens des BMG keine Rolle gespielt. Für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe sei die Verteilung von Masken im Übrigen über die Apotheken erfolgt.

Diese seien von den Apotheken beschafft worden, Bestände des Bundes seien hierzu nicht genutzt worden und dies sei auch nicht geplant gewesen, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Foto: Bundesgesundheitsministerium (über dts Nachrichtenagentur)

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