Berlin/Saarbrücken - Die Saar-Grünen dürfen mit ihrer Landesliste weiterhin nicht im Saarland an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag eine Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landeswahlausschlusses nach über einer Stunde Diskussion und mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Der Landeswahlausschuss hatte die Landesliste der Grünen abgelehnt, weil rund ein Drittel der Delegierten bei der Aufstellungsversammlung am 17. Juli ausgeschlossen wurden. Vorher hatte es bei den Grünen im Saarland wochenlang Ärger um die Aufstellung der Landesliste gegeben, begleitet von diversen Rücktritten und Parteigerichtsentscheidungen. Unter anderem gab es Streit, weil Ex-Parteichef Hubert Ulrich zunächst zum Spitzenkandidaten gekürt wurde - entgegen der Grünen-Regel, dass Platz eins von einer Frau eingenommen werden soll. Schließlich hatten die Saar-Grünen die Liste auf einer kurzfristig anberaumten Versammlung kurz vor Auslaufen der Einreichungsfrist neu aufgestellt - diesmal mit Jeanne Dillschneider auf der ersten Position und sehr zum Ärger mancher Mitglieder.

Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses könnte spürbaren Einfluss auf das Ergebnis bei der Bundestagswahl haben. Im Saarland können voraussichtlich etwa 1,3 Prozent der für die Bundestagswahl Wahlberechtigten abstimmen. Bei der Europawahl kamen die Grünen im Saarland beispielsweise auf 13 Prozent. "Die Partei hätte das Problem frühzeitig erkennen können", sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag.

Foto: Grünen-Parteitag (über dts Nachrichtenagentur)

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