Berlin - Die Grünen kritisieren die Neustarthilfe der Bundesregierung für Soloselbstständige. Die Hilfen werden nicht auf die Grundsicherung, also Hartz IV, angerechnet, wohl aber auf Einkünfte aus "Entgeltersatzleistungen" wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Grünenfraktion hervor, über die der "Spiegel" berichtet.

Maximal beträgt die Höhe der Hilfe 7.500 Euro und ist laut Bundesregierung ein "Liquiditätsvorschuss", der auf Basis der Umsätze aus dem Jahr 2019 berechnet wird. Die Grünen sehen in der Regelung einen Fehlanreiz. Personen, die etwa durch Einzahlung in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung vorgesorgt hätten, seien im Nachteil. "Bei der Neustarthilfe werden freiwillig Versicherte benachteiligt, Vorsorge wird so von Altmaier und Scholz bestraft. Hier muss dringend nachgebessert werden", sagte die Mittelstandsbeauftragte der Fraktion, Claudia Müller, dem Magazin.

Die Bundesregierung widerspricht: Aus ihrer Sicht wäre die "Nichtanrechnung von Einkünften" ein Fehlanreiz. "Würden nur Einkünfte aus selbstständiger, nicht aber aus abhängiger Tätigkeit angerechnet, lohnte es sich, während des Bezugszeitraumes der Neustarthilfe die selbstständige Tätigkeit einzustellen", teilte die Regierung mit. Die Grundsicherung diene im Gegensatz zu Entgeltersatzleistungen der "persönlichen Existenzsicherung".

Foto: DJ und Tanzende in einem Techno-Club (über dts Nachrichtenagentur)

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