Berlin - Das Bundesinnenministerium hat zwölf Anträge auf Zulassung von Versammlungen im sogenannten "befriedeten Bezirk" des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates für Mittwoch verboten. Nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane (BefBezG) ist eine Zulassung nur möglich, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen, seiner Organe und Gremien sowie eine Behinderung des freien Zugangs zu seinen im befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu befürchten ist, gleiches gilt für den Bundesrat.
Diese Voraussetzungen seien aber nicht erfüllt, so das Innenministerium am Dienstag. Der Tag der Versammlungen sei ein Wochentag in einer Sitzungswoche des Deutschen Bundestages. Abgeordnete müssten freien Zugang zu den Gebäuden im befriedeten Bezirk erhalten. Auch der Bundesrat kommt am 18. November 2020 zu einer Sondersitzung zusammen, zu welcher der Zugang gewährleistet sein müsse.
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden werde dazu aufgerufen, die Zugänge zum Deutschen Bundestag und zum Bundesrat zu blockieren, so das Innenministerium.
Foto: Polizei vor dem Bundestag (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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