Osnabrück - Das Bundesjustizministerium ist mit einer Beschwerde gegen die kurz vor der Bundestagswahl durchgeführten Durchsuchungsbeschlüsse vor dem Amtsgericht Osnabrück abgeblitzt. Die seien "nicht rechtswidrig und erst recht nicht willkürlich", heißt es in der fünfseitigen Begründung vom 13. Oktober, über die der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe berichtet.

Der Richter verweist auf mögliche "durchgreifende personelle Veränderungen" nach der Wahl. Es habe die Gefahr bestanden, dass Informationen in dem Verfahren gegen die dem Zoll angegliederte Geldwäsche-Einheit "Financial Intelligence Unit" (FIU) verloren gingen. Bei dem E-Mail-Konto einer ehemaligen Mitarbeiterin des Finanzministeriums sei das bereits passiert, die Back-ups ihrer E-Mails seien "standardmäßig" nach 90 Tagen gelöscht worden. Zudem hält das Gericht die Darstellung der zuständigen Staatsanwältin für glaubhaft, wonach ein Referatsleiter des Ministeriums in einem Telefonat auf "vertrauliche Informationen" und den Dienstweg hingewiesen habe.

Der Gesprächsinhalt gebe Grund zur Besorgnis, dass die benötigten Informationen "nicht zeitnah und uneingeschränkt" zur Verfügung gestellt würden, heißt es. Einen Dienstweg von der Landesjustizverwaltung zum Bundesjustizministerium gebe es außerdem gar nicht. In der nächsten Instanz muss nun wohl das Landgericht Osnabrück über die Beschwerde entscheiden. Der Besuch der Staatsanwälte und Polizisten in Berlin hatte für politischen Streit gesorgt.

Es habe Fragen gegeben, und "die hätte man schriftlich beantworten können", sagte der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Sein CDU-Kontrahent Armin Laschet, damals noch Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, nutzte die Razzien zur Attacke: "Wenn mein Finanzminister so arbeiten würde wie Sie, hätten wir ein ernstes Problem."

Foto: Justizministerium (über dts Nachrichtenagentur)

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