Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine erweiterte Corona-Arbeitsschutzverordnung auf den Weg gebracht. Die bestehende Verordnung werde an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit samt einiger Änderungen bis einschließlich 24. November verlängert, teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Neu ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren. Zudem müssen die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützt und Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freigestellt werden. Die zuletzt diskutierte Möglichkeit der Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ist nicht in der Verordnung enthalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte hier arbeitsrechtliche Bedenken geäußert.

Der Arbeitgeber soll den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen allerdings berücksichtigen können. Die Änderungen treten am 10. September in Kraft.

Foto: Frau mit Mundschutz (über dts Nachrichtenagentur)

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