Berlin - Die Bundesregierung will den Frauenanteil in Führungspositionen von Unternehmen deutlich erhöhen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Demnach soll das 2015 in Kraft getretene Führungspositionengesetz weiterentwickelt werden. Unter anderem ist künftig ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen vorgehen. Konkret heißt es im Entwurf, dass in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein muss. Nach Angaben der Bundesregierung werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, von der Regelung betroffen sein.

Zudem sollen Unternehmen in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, sollen künftig "effektiver" sanktioniert werden können. Unterdessen wird die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Für die rund 90 Unternehmen soll außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt werden.

Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nannte das Gesetz einen "Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen". Man sorge dafür, dass es künftig keine frauenfreien Vorstandsetagen in den betreffenden großen deutschen Unternehmen mehr geben werde. "Das ist im Sinne einer zukunftsfähigen, modernen Gesellschaft, denn wir schöpfen so die Potentiale unseres Landes besser aus", so die SPD-Politikerin.

Foto: Geschäftsfrauen mit Smartphone (über dts Nachrichtenagentur)

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