Berlin - Das Kanzleramt will den Lockdown zunächst bis 15. Februar verlängern. Das steht in der Beschlussvorlage für die Videoschaltkonferenz mit den Ländern, die um 14 Uhr beginnen soll.

Das 9-seitige Dokument liegt der dts Nachrichtenagentur vor. Private Zusammenkünfte sind demnach weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften soll "verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert" werden, wie es in der Vorlage heißt. Auch die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen so reduziert werden, "dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt und so in der Regel Abstände gewahrt werden könne", wie es heißt.

Dieses Ziel soll "durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und - wo möglich und nötig - durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel sowie durch die Reduzierung des Präsenzbetriebes in Bildungseinrichtungen erreicht werden", schreibt das Kanzleramt in seiner Beschlussvorlage. Schulen und Kitas sollen bis 15. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben, nur für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. Das Arbeitsministerium soll eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber "überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen", wie es in der Vorlage heißt. Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll nochmals ausgeweitet werden: "Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt", schreibt das Kanzleramt.

Foto: Corona-Hinweis (über dts Nachrichtenagentur)

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