Berlin - Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert die mangelnde rechtliche Absicherung von Familien mit zwei Müttern oder Elternteil mit diversem Geschlechtseintrag. Eine Gesetzesreform sei "seit Jahren überfällig", sagte die Juristin Lea Beckmann, die für den Verein zwei Familien bei ihrer Klage unterstützt, dem "Spiegel".

"Uns bleibt nichts anderes übrig, als nun vor Gericht für die Grundrechte der Familien zu kämpfen." Die Rechtslage stamme "aus einer Zeit, in der Ehe nur zwischen Mann und Frau existierte. Auch Geschlechtsidentitäten jenseits von männlich und weiblich waren da noch nicht anerkannt", sagt Beckmann dem Magazin. Für die Kinder habe das Folgen.

"Sind die Eltern Mann und Frau, haben sie eine doppelte Absicherung. Wird ein Kind aber in einer lesbischen Ehe geboren, dann gilt die erste Mutter als alleinerziehend. Stößt ihr etwas zu, hat das Kind gegenüber dem zweiten Elternteil keine Unterhaltsansprüche." Der zweite Elternteil müsse das Kind erst adoptieren.

Diese Verfahren seien jedoch "mit großen Ängsten bei den jungen Familien verknüpft. Wo sonst würde man es dulden, dass sich eine staatliche Behörde eine Familie so genau anguckt?" Am 13. Januar wird das Oberlandesgericht Celle sich mit einem der Fälle befassen.

Foto: Frauen mit Kleinkindern (über dts Nachrichtenagentur)

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