Berlin - Bund und Länder ringen um Regelungen für nächtliche Ausgangssperren zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Nach einem Entwurf für die Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag soll es zwar keine einheitliche bundesweite Ausgangssperre geben – allerdings sollen die Länder und Landkreise nun auch unterhalb der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner die Möglichkeit haben, Ausgangssperren zu verhängen oder den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einzugrenzen. So steht es in einem Papier, das den Stand von Montagabend 21:00 Uhr wiedergibt und im Wesentlichen auf Drängen des Kanzleramts formuliert wurde. Allerdings wird laut RND in einem weiteren Beschlussentwurf der Seite der SPD-geführten Länder von Montagabend 23:45 Uhr der Punkt, der Ausgangssperren betrifft, gar nicht mehr aufgeführt. Die Verhängung von Ausgangssperren ist im Kreis der Ministerpräsidenten hoch umstritten.

Unter anderem äußerte der Regierende Bürgermeister von Berlin und derzeitige MPK-Vorsitzende Michael Müller (SPD) Bedenken vor weiteren Eingriffen in die Privatsphäre. Einig sind sich Bund und Länder, dass der Lockdown bis Mitte Februar verlängert wird. Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften soll das Tragen von "medizinischen Masken" zur Pflicht werden – nicht von FFP2-Masken – und die Homeoffice-Arbeit soll so weit wie möglich ausgedehnt werden, heißt es in dem Entwurf mit Stand 21 Uhr.

Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz (über dts Nachrichtenagentur)

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