Hannover - Niedersachsen bleibt prinzipiell bei seinem Warnstufen-Konzept, in dem die Hospitalisierungsrate eine wichtige Rolle spielt, verschärft die Details aber und führt in weiten Teilen "2G" ein. Das teilte die Landesregierung am Dienstag mit.
Warnstufe 1 gilt künftig bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50. Schon vor der Warnstufe 1 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G) - diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und "Körpernahe Dienstleistungen". Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von Mittwoch an eine durchgängige Maskenpflicht - drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden - an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit will Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht werden, wie es am Dienstag von der Landesregierung hieß. In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf "2G-plus" eingeführt, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis muss dann ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss.
Dies gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2G-plus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G - notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test. In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2G-plus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von Mittwoch an im Hinblick auf den Zutritt zu Diskotheken nicht mehr privilegiert.
Alle Über-12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2G-plus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. In allen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen.
Foto: Maskenpflicht in der Innenstadt von Emden (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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