Düsseldorf - Die Landesregierung hat einen neuen Einzelhandelserlass herausgegeben. Der Erlass sei "ein Navigationssystem für die Kommunen, wie sie mit aktuellen Fragen der Innenstadtentwicklung umgehen können", sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
In der Vergangenheit seien zu viele Einzelhandelsprojekte an langwierigen Klageverfahren oder kommunalen Planungsfehlern gescheitert, so die Ministerin. "Deswegen geben wir einen Kompass an die Hand, wie Fehlentwicklungen verhindert werden können - etwa den Rückzug von Märkten aus den Innenstädten in die Gewerbegebiete." Scharrenbach zufolge stärke das Land die Planungshoheit der Kommunen. "Früher mussten sie bei Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern die Pläne den Bezirksregierungen vorlegen. Das hat unnötig die Prozesse verlangsamt. Eine echte Abstimmung mit der Bezirksregierung findet mit dem neuen Erlass erst ab 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche statt." Das spare Zeit und mache die Städte und Gemeinden handlungsfähiger. "Zugleich haben wir die Spielräume erweitert, um große Einzelhandelsunternehmen im ländlichen Raum oder in Wohngebieten anzusiedeln", so die Ministerin weiter. "Wir geben den Gemeinden auch einen Beipackzettel an die Hand etwa für den Fall, dass ein großer Händler mit einem großen Onlineangebot in die Gewerbegebiete abwandert. Was man dagegen unternehmen kann, dafür gibt es nun konkrete Hinweise." Natürlich, räumte die Ministerin ein, seien die zentrumsnahen Flächen begrenzt. Deshalb habe das Land das Zusammenlegen kleinerer Ladenlokalen zu größeren Verkaufsflächen ermöglicht. "Auch ist es künftig einfacher, seit Längerem bestehende Märkte, die kleiner als 800 Quadratmeter sind, zu modernisieren und eben bis zu den 1200 Quadratmetern auszubauen", sagte Scharrenbach.
Foto: Supermarkt (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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