Karlsruhe - Ein Hauptkommissar aus Bayern hat sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um die Erlaubnis für eine Tätowierung zu erhalten. Das Gericht bestätigte, ein entsprechendes Verfahren sei anhängig, berichtet der "Spiegel".

Der Kläger will sich "aloha" auf den Unterarm stechen lassen. Der Spruch erinnere ihn an seine Flitterwochen auf Hawaii, sagte der Beamte dem Magazin. Die Regeln dazu unterscheiden sich in den Ländern. In Bayern ist es Polizisten untersagt, sich an Stellen tätowieren zu lassen, die man in der Sommeruniform sehen würde.

Berlin und Baden-Württemberg hingegen erlauben solche Tattoos unter bestimmten Umständen. Allerdings fehlt den in einigen Ländern und im Bund geltenden Verwaltungsvorschriften oder Runderlassen eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das Bundesinnenministerium hat daher einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verfasst, das Kabinett hat bereits zugestimmt. Andreas Roßkopf, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, kritisiert: Der Gesetzgeber setze zwar einen Rahmen für Bund und Länder, doch "was in diesem Rahmen passiert, ist völlig unklar".

Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)

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