Berlin - Der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig, hat vor finanziellen Belastungen der Reisewirtschaft infolge des neuen Infektionsschutzgesetzes gewarnt. "Es ist zu kritisieren, dass das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit eröffnet, von bestimmten Branchen – wie zum Beispiel von Reiseveranstaltern bei Ausspruch von Reise- beziehungsweise Beherbergungsverboten – ein Sonderopfer zu fordern, ohne eine entsprechende Entschädigungsregel vorzusehen", sagte Fiebig dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).

Er beklagte in diesem Zusammenhang eine Ausgrenzung der Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren. Bei der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses seien betroffene Wirtschaftsbranchen und damit auch touristische Verbände nicht befragt worden. "Das empfinden wir angesichts der Tragweite der Regelungen als nicht angemessen." Für nicht nachvollziehbar hält der DRV-Präsident die Beschränkungen der Reisefreiheit, weil "keine ausreichende Begründung geliefert" werde, warum Reise- und Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen.

"Für diese grundlegenden Einschränkungen fehlt die empirische Grundlage", sagte Fiebig. Vielmehr hätten die Auswertungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Pauschalreisende aus klassischen Urlaubsländern und touristische Übernachtungen im In- und Ausland "nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt" hätten. "Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld."

Foto: Urlauber reisen mit Schutzmaske ab (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: