Wiesbaden - Im Mai 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.116 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 25,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Der rückläufige Trend bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Monate setzte sich somit fort. Bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Weiterhin ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai wieder vollumfänglich eingesetzt.

In den Zahlen für Mai ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, noch keine Zunahme der Insolvenzen erkennbar. Dies werde sich voraussichtlich erst in späteren Berichtsmonaten zeigen, so die Statistiker. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im fünften Monat des Jahres im Baugewerbe mit 180 Fällen (Mai 2020: 235, -23,4 Prozent). Im Handel waren es 168 Verfahren (Mai 2020: 247, -32,0 Prozent).

Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 133 Insolvenzen gemeldet (Mai 2020: 137, -2,9 Prozent). Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai 2021 auf rund 7,0 Milliarden Euro. Im Mai 2020 hatten sie bei knapp 3,1 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2020.

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren: Hier zeichnete sich in den letzten Monaten eine Stagnation ab. Auch im Juli 2021 lag die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren fast auf identischem Niveau mit dem Vormonat (-0,1 Prozent) und dem Vorjahresmonat (+0,4 Prozent). Im Jahresverlauf 2020 war die Zahl von Monat zu Monat gesunken, bis sich zum Jahresende im November (+2 Prozent) und Dezember (+14 Prozent) eine Trendumkehr abzeichnete. Im ersten Quartal 2021 setzte sich der Anstieg mit Ausnahme des Januars (-7 Prozent) fort.

Im Februar 2021 (+24 Prozent) und März (+31 Prozent) stieg die Zahl jeweils deutlich gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Ab April waren die Zahlen wieder rückläufig: So sank die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren im Vergleich zum März um 16 Prozent, sie lag allerdings weiterhin über dem Niveau des Vorjahresmonats (+3 Prozent gegenüber April 2020). Im Mai und Juni lag sie jeweils ein Prozent unter dem Vorjahresmonat.

Foto: Euroscheine (über dts Nachrichtenagentur)

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