Berlin - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will mit einem neuen Gesetz dazu beitragen, Steueroasen auszutrocknen. Ein Entwurf des sogenannten Steueroasen-Abwehrgesetzes, über den die "Rheinische Post" in ihrer Montagausgabe berichtet, sieht unter anderem vor, Regelungen zur Quellensteuer zu verschärfen, die beispielsweise auf Kapitalerträge im Ausland anfällt.

Eine Entlastung vom Steuerabzug soll dem Entwurf zufolge einer ausländischen Gesellschaft nicht gewährt werden, wenn an ihr zu mindestens zehn Prozent natürliche Personen beteiligt sind, die in einer Steueroase ansässig sind. Auch soll künftig nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums ein Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs gelten. Kosten für Geschäftsvorgänge mit Bezug zu Steueroasen dürfen demnach die inländischen Einkünfte nicht mehr mindern. Zudem will Scholz die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung auf alle aktiven und passiven Einkünfte von Zwischengesellschaften ausweiten, die in Steueroasen tätig sind. Außerdem sollen Steuerpflichtige, die Geschäfte mit Steueroasen machen, künftig mehr Dokumentations- und Auskunftspflichten auferlegt bekommen. Das Regelwerk sieht damit im Kern vor, Personen und Unternehmen davon abzuhalten, Geschäftsbeziehungen mit Staaten oder Gebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten. Seit Langem will die Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Kommission gegen Steueroasen vorgehen. Auf der laufend aktualisierten "schwarzen Liste" der Kommission finden sich Staaten und Gebiete wie beispielsweise Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Panama oder die Seychellen.

Sie will Scholz zum Umdenken bewegen, indem er ihren Geschäftspartnern Steuervorteile nimmt. Wann die Novelle Kabinettsreife haben wird und danach in den Bundestag gehen kann, ist noch offen.

Foto: Panama-City (über dts Nachrichtenagentur)

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