Berlin - Angesichts der hohen Inflation drängt Bund der Steuerzahler die "Ampel", zur Vermeidung der kalten Progression den Einkommensteuertarif anzupassen. "Der Einkommensteuertarif 2022 beruht auf Inflationsprognosen aus dem Jahr 2020, die längst völlig überholt sind", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagausgaben).

So basiere der aktuelle Tarif auf einer Inflationsrate von 1,17 Prozent, tatsächlich betrage sie aber nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,1 Prozent. "Wir fordern dringend eine Tarifkorrektur rückwirkend zum 1. Januar, damit die kalte Progression in diesem Jahr komplett abgebaut wird", hob er hervor. Mit einer solchen Reform würde die neue Bundesregierung ein starkes Signal der Fairness und Verlässlichkeit an die Steuerzahler senden, fügte Holznagel hinzu. Nach Berechnungen des Verbands müsste der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif von aktuell 9.984 auf 10.046 Euro steigen.

Auch die anderen Eckwerte des Tarifs müssten weiter nach rechts verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent würde dann ab 59.714 statt ab 58.597 Euro greifen. Die Korrektur verursacht den Berechnungen zufolge bei Bund, Ländern und Kommunen Mindereinnahmen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Von der vorgeschlagenen Entlastung würden kleine und mittlere Einkommen überproportional profitieren.

Ein Single ohne Kinder würde nach Angaben des Steuerzahlerbundes bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro gegenüber dem geltenden Tarif jährlich um 41 Euro oder 1,2 Prozent entlastet. Bei 50.000 Euro wären es 113 Euro oder 1,0 Prozent, bei 75.000 Euro 152 Euro oder 0,7 Prozent. Die kalte Progression - auch als heimliche Steuererhöhung bezeichnet - entsteht, wenn der Steuertarif nicht an die Preissteigerung angepasst wird. Das ist notwendig, weil der Steuertarif mit dem Einkommen überproportional stark ansteigt.

Wird die Anpassung unterlassen, zahlt ein Arbeitnehmer im ungünstigsten Fall mehr Steuern, ohne sich tatsächlich mehr leisten zu können. Denn obwohl eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, steigt seine Steuerbelastung.

Foto: Steuerbescheid (über dts Nachrichtenagentur)

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