Berlin - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird am Montag über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) unter Berufung auf Regierungskreise.

Der Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch war Ende Juni vom Bundesrat abgelehnt worden, weil mehrere Länder eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes forderten. Können sich Bund und Länder nicht in der kommenden Woche einigen, kann das Projekt nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ekin Deligöz, hofft deshalb auf eine schnelle Einigung: "Es ist gut, dass der Vermittlungsausschuss doch noch aktiviert wird. Union und SPD haben genug Zeit vergeudet", sagte sie.

"Das ist die letzte Chance vor der Bundestagswahl dieses wichtige Projekt doch noch auf den Weg zu bringen." Bund und Länder sollten jetzt an einem Strang ziehen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte eine Einigung an. "Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich darf nicht an finanziellen Fragen scheitern", sagte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann.

"Deshalb appellieren wir an Bund und Länder, jetzt im Vermittlungsausschuss eine Lösung zu finden, um die Interessen des Bundes und der Länder in Einklang und den Ausbau der Ganztagsbetreuung doch noch auf den Weg zu bringen." Mit einem quantitativen Ausbau allein sei es aber nicht getan, es müssten auch bundesweite Qualitätsstandards entwickelt werden. "Der Ausbau muss sich konsequent an den Kinderrechten ausrichten." Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2026 jedes neu eingeschulte Kind einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für die ersten vier Jahre bekommt.

Die Große Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler schaffen zu wollen.

Foto: Kinder spielen auf einem Schulhof (über dts Nachrichtenagentur)

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