Staatsrechtler hält Amtsdauer von CDU-Generalsekretär für falsch
Berlin - Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält das Vorgehen der CDU, Paul Ziemiak für vier Jahre zum Generalsekretär zu wählen, für unzulässig. Das schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Die Generalsekretäre und politischen Bundesgeschäftsführer von SPD, CSU, FDP, Grünen und Linken sind lediglich für zwei Jahre gewählt. Und das Parteiengesetz schreibt in