Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Kündigung wegen einer menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Kläger hatte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah" betitelt.

Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte als wirksam. Dagegen berief sich der Beschwerdeführer auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Artikel fünf des Grundgesetzes. Die Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, wonach die Äußerung eine menschenverachtende Diskriminierung darstelle, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", so die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss am Dienstag.

Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)

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