Berlin - Union und SPD haben das geplante neue Sanierungsrecht für Unternehmen noch stark verändert. "Der größte Kritikpunkt am Gesetz, die vorgesehenen Vertragsbeendigungen, wurde gestrichen", sagte der kommissarische Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).

"Es bestand die Sorge, das Vertrauen in die Vertragstreue hierzulande grundlegend zu erschüttern." Die Änderungen sollen laut Hirte an diesem Dienstag vom Rechtsausschuss beschlossen werden. Am Donnerstag könnte dann der Bundestag das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht beschließen. Das Gesetzespaket soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Teil ist das "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen" (StaRUG). Hier war vorgesehen, dass ein Unternehmen mit Restrukturierungsplan bei Gericht beantragen kann, dass laufende Verträge beendet werden, wenn der Vertragspartner "einem Anpassungs- oder Beendigungsverlangen des Schuldners" nicht nachkommt. Dieses Instrument des neuen Sanierungsrechts wurde nun im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen. Dass angeschlagene Firmen nun etwa in die Niederlande gehen, um vom dortigen progressiven Sanierungsrecht Gebrauch zu machen, diese Gefahr sieht Hirte nicht.

Er zeigte sich überzeugt, dass nun im Zusammenspiel zwischen neuer Insolvenzordnung und StaRUG ein attraktives Sanierungsrecht geschaffen werde. "Die Unternehmen in unserem Land übernehmen außerdem große Verantwortung", sagte Hirte der Zeitung. "Ich glaube nicht, dass mitten in der Coronakrise Unternehmen ihren Standort wechseln."

Foto: Glasfassade an einem Bürohaus (über dts Nachrichtenagentur)

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