Berlin - Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) plant eine umfangreiche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das geht aus einem Papier hervor, das seit 2019 in einer Kommission um den Chef der MIT, Carsten Linnemann und dem parlamentarischen Geschäftsführer der CSU, Stefan Müller, erarbeitet wurde und über das die "Welt" (Donnerstagausgabe) berichtet.
Der größte geplante Eingriff betrifft die Gestalt der beiden Sender ARD und ZDF: "Es soll künftig nur noch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geben. Die bisherigen Sender sollen unter diesem Dach fusionieren. Mehrfachstrukturen sollen entfallen", heißt es in dem Papier. Damit würde aus ARD und ZDF künftig eine große Senderanstalt.
"Die zahlreichen linearen TV-Vollprogramme sollen auf wenige Kanäle konzentriert werden. Auch die Radiosender müssen auf den Kernauftrag reduziert werden, so dass von den derzeit 74 Radiosendern ein signifikanter Teil entfallen muss." Die eine Sendeanstalt soll Korrespondentenbüros (regional, national, international) und Fachredaktionen betreiben, die für alle Ausspielwege (Hörfunk, Video, Online-Formate) produzieren (nicht mehr getrennt nach Sendern oder Sparten). Leitung, Personal, Verwaltung, Einkauf, Rechtvermarktung soll gemeinsam erfolgen.
Um weiterhin dem föderalen Charakter der bisherigen Sender gerecht zu werden, sollen die Fachredaktionen auf verschiedene Standorte im gesamten Bundesgebiet verteilt werden. Auch den Senderauftrag möchten die Reformer konkretisieren. "Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit besserem Informations- und reduziertem Unterhaltungsangebot, der mit veränderten Strukturen insgesamt günstiger wird." Dazu müsse das Informations- und Bildungsangebot gestärkt werden.
Besonderer Wert wird neben der Auslandsberichterstattung auf eine Ausweitung der Regionalkompetenz, mehr Dokumentationen und zusätzliche Live-Übertragungen von politisch, wirtschaftlich sowie gesellschaftlich relevanten Ereignissen gelegt. "Liveübertragungen bedeutsamer Sportereignisse (z. B. Fußball-WM, -EM, Champions League, Olympische Spiele) müssen weiterhin im Free-TV empfangbar sein. Das muss aber nicht unbedingt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgen", so die Autoren.
Auch "das Kultur- und Unterhaltungsangebot soll auf eine Basisversorgung reduziert werden, die sich auf Inhalte beschränkt, die nicht von privaten Anbietern wirtschaftlich angeboten werden können". Das umstrittene Thema der Gebührenordnung soll ebenfalls neu geregelt werden. "Es gibt einen niedrigeren Rundfunkbeitrag - einen sog. Grundversorgungsbeitrag - pro Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Juristische Personen sind befreit, da jede Privatperson ohnehin Beitragszahler ist. Das Beitragsaufkommen soll insgesamt sinken."
Alle sieben Jahre solle eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben und Strukturen erfolgen. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Finanzbedarf.
"Die Vergütung künftiger Führungskräfte und Mitarbeiter soll in der Höhe an den Vergütungen im öffentlichen Dienst angelehnt werden." Die Aufsicht über die eine Rundfunkanstalt werde vollständig demokratisiert: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht ein Rundfunkparlament. Dieses Rundfunkparlament ist das alleinige Aufsichtsorgan. Wählbar sind und wählen können alle grundsätzlich Rundfunk-/Grundversorgungsbeitragspflichtigen."
Foto: ARD-Hauptstadtstudio (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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