Berlin - Im Fall des mutmaßlichen Urhebers der rechtsextremen "NSU 2.0"-Drohbrief-Serie d werden neue Details bekannt. Laut "Spiegel"-Bericht war der mehrfach vorbestrafte Verdächtige Alexander M. bereits 2017 wegen rechtsextremer Bedrohungen ins Visier der Fahnder geraten.

Trotz belastender Indizien kam M. damals ohne Prozess davon. Das zuständige Amtsgericht lehnte die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft ab, da kein "hinreichender Tatverdacht" vorliege. Daraufhin verhöhnte M. die Ermittler: Die Anklage sei "lächerlich" und "sachfern" gewesen, schrieb er in einem Brief an die Justiz, eine einzige "Unverschämtheit". In einem anderen Schreiben erklärte M., der Oberstaatsanwalt müsse sich "die Frage gefallen lassen, was er mit einem solchen Quatsch eigentlich bezweckt".

Nur Tage nach der gerichtlichen Entscheidung, die Anklage nicht zuzulassen, soll M. dann jene Kampagne gestartet haben, in der eine vermeintliche Terrororganisation "NSU 2.0" eine Juristin, Prominente sowie Politiker in Faxen und Mails mit dem Tod bedrohte. Alexander M. war am Montag in Berlin verhaftet worden. Sein Verteidiger wollte sich auf "Spiegel"-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern.

Foto: Gefängnis (über dts Nachrichtenagentur)

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